AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Felix Klinkhart Hypnose
Felix Klinkhart
Goethestraße 1
04109 Leipzig
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Felix Klinkhart, nachfolgend auch „Hypnosecoach“ genannt, und dem Klienten/der Klientin (VerbraucherIn). Hypnosecoach im Sinne dieser Bestimmungen ist Felix Klinkhart, Endersstraße 53, 04177 Leipzig.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für persönliche und telefonische Anfragen, sowie Anfragen über unser Portal https://www.hypnose-felixklinkhart.de, per E-Mail (info@hypnose-felixklinkhart.de) oder per Messenger bzw. SMS und ähnlichen Kommunikationswegen und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.
2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Klient/die Klientin ein für ihn/sie vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.
2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.
2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.
§ 3 Rechte und Pflichten des Hypnosecoachs
3.1 Persönliche Leistungserbringung: Herr Felix Klinkhart erbringt die vereinbarte Dienstleistung persönlich.
3.2 Offenheit: Grundsätzlich bemüht sich Herr Felix Klinkhart im Vorfeld einer Begleitung um umfassende Aufklärung zur Hypnose im Rahmen eines Vorgesprächs beziehungsweise über Formen digitalisierter Wissensvermittlung in Text, Video bzw. Audioform. Weiterhin legt er auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden der Hypnose offen und erklärt eventuell weiterhin bestehende Fragen ausführlich.
3.3 Verschwiegenheit: Über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten/der Klientin aus den Sitzungen bewahrt Herr Felix Klinkhart striktes Stillschweigen. Es ist Herrn Felix Klinkhart jedoch ausdrücklich gestattet im kollegialen Austausch wie etwa bei der Supervision oder in einem vergleichbaren Rahmen sowie allgemein in anonymisierter Form auch zu Werbe bzw. Marketingzwecken von Sitzungs – und Begleitungsinhalten zu berichten. Insbesondere im Kontext der Supervision oder bei vergleichbaren Rahmenbedingungen ist dies ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung als Teil von professioneller Weiterentwicklung. Weiterhin ist die Verschwiegenheitspflicht ausdrücklich entsprechend individueller Vereinbarung gestaltbar, falls individuelle Vereinbarungen z.B. in Bezug auf Marketingzwecke getroffen wurden.
3.4 Der Hypnosecoach ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.
3.5 Ferner ist der Hypnosecoach berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann u.a. das nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Klienten/ der Klientin
4.1 Selbstverantwortung:
Der Klient, die Klientin ist vor, während und nach dem gesamten Hypnosecoaching Prozess für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlergehen ausschließlich selbst verantwortlich.
4.2 Keine Garantie einer Zielerreichung:
der Klient/die Klientin ist sich vor, während und nach dem gesamten Hypnosecoaching Prozess voll bewusst, dass ein Erfolg im Sinne der exakten Zielerreichung des durch die Dienstleistung angestrebten Ziels nicht garantiert werden kann und auch seitens Herrn Felix Klinkhart bei der Begleitung nicht garantiert wird. Der Klient/die Klientin ist sich weiterhin dessen bewusst, dass es sich bei Coaching im Allgemeinen und auch beim Hypnosecoaching im speziellen um eine prozessorientierte Begleitung handelt, bei dem die Verantwortung für die Prozessgestaltung auf Seiten der coachenden Person, die Verantwortung für die Zielerreichung hingegen auf Seiten der gecoachten Person liegt. Der Klient/ die Klientin identifiziert sich mit der Rolle der gecoachten Person und verpflichtet sich, diese Prämisse als Maßgabe für den eigenen Hypnosecoaching Prozess anzuerkennen und zu akzeptieren. Darin enthalten ist, dass er/sie bestätigt, sich voll bewusst zu sein, mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung keinen Anspruch auf eine bestimmte angestrebte Zielerreichung zu erwerben.
4.3 Leistungserbringung:
Der Klient/ die Klientin hat das Recht, die erworbene Dienstleistung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Bezüglich des zeitlichen Umfangs einer bestimmten Hypnose Dienstleistung, die mit Pauschalpreis ausgewiesen ist, ist ihm/ihr bewusst, dass der zeitliche Umfang entsprechend individuell und von Person zu Person verschieden sein kann. Eine kürzere Hypnosedauer bedeutet nicht eine weniger effektive Sitzung, der Klient/die Klientin ist sich bewusst, dass die eigene Sitzung eventuell kürzer oder länger sein kann, als die von anderen Personen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Sitzungsdauer besteht nicht, weiterhin besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Sitzung über die angegebene Maximaldauer von 150 Minuten hinaus. Auch dieser Umstände bestätigt sich der Klient/die Klientin bewusst zu sein.
4.4 Der Klient/ die Klientin nimmt alle vereinbarten Termine pünktlich wahr. Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind bis spätestens 48 h zuvor abzusagen, andernfalls wird das vereinbarte Honorar in vollem Umfang fällig. Ein Ersatztermin kann in solchen Fällen allgemein nicht und im speziellen nicht zeitnah garantiert werden und liegt als Kulanzfall einzig und allein im Ermessen des Erbringers der Dienstleistung. Wenn der Termin bis spätestens 48 h vor Terminbeginn abgesagt wird, wird das Abhalten eines Ersatztermins garantiert, ein spezifischer Zeitraum dafür jedoch nicht.
4.5 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet dem Hypnosecoach vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.
4.6 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Klient den Anweisungen des Hypnosecoachs Folge leistet.
§ 5 Leistungsumfang, Leistungserbringung
5.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Hypnosecoachs, dem Klienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Da der Erfolg im Sinne einer spezifischen Zielerreichung nicht versprochen und gewährleistet werden kann wird der Erfolg im Sinne einer spezifischen Zielerreichung nicht Teil der Vertragsbeziehung.
5.2 Der Leistungsort ist Sitz des Hypnosecoachs. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.
5.3 Die Leistung beläuft sich auf die vereinbarte Anzahl von Hypnosesitzungen. Der Termin der Hypnosesitzung oder der Sitzungen wird bzw. werden vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.
§ 6 Haftungsbegrenzungen des Hypnosecoachs
Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar. Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Hypnosecoach angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht. Der Hypnosecoach haftet jedoch ausdrücklich nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von vornherein maximal auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt. Mit dieser Regelung erklärt sich der Klient/die Klientin als einverstanden.
§ 7 Allgemeine Belehrungen und Bestätigungen
Abgrenzung zur Heilkunde, Aufnahmen etc. Der Klient/ die Klientin bestätigt mit Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung, über die Hypnose entsprechend und umfassend aufgeklärt worden zu sein und alle Angaben korrekt gemacht zu haben. Er/Sie erlaubt dem Hypnosecoach, Felix Klinkhart, diese Begleitung entsprechend durchzuführen. Alle Daten und sämtliche Beratungsinhalte sind vertraulich. Ein Hypnotiseur/Hypnosecoach diagnostiziert keine Krankheiten und macht keine Heilversprechungen. Auch in diesem Fall ist dies nicht geschehen. Es handelt sich bei der in Anspruch genommenen Dienstleistung ausschließlich um eine Begleitung im Coachingkontext mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität. Die Zusammenarbeit mit den Mitteln der Hypnose und des Coachings ersetzt keine professionelle ärztliche oder Psychotherapeutische Beratung oder Behandlung. Dies ist weder Ziel, Zweck oder angestrebter Inhalt dieser Begleitung. Der Hypnosecoach Felix Klinkhart hat dem Klienten/der Klientin auch zu keinem Zeitpunkt oder in irgendeiner Form davon abgeraten, ärztliche oder anderweitige professionelle Beratung oder Behandlung aufzusuchen oder weiterzuführen, und/oder Medikamente einzunehmen oder abzusetzen ohne die ausdrückliche Zustimmung des eigenen Vertrauensarztes einzuholen. Generell arbeitet der Hypnosecoach Felix Klinkhart an der Verbesserung der Lebensqualität de Klienten/der Klientin. Die erbrachte Dienstleistung berührt zu keinem Zeitpunkt den Bereich der Heilung im medizinischen, ärztlichen, somatischen, psychologischen oder in einem sonstigen Sinn, für deren Durchführung es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Bestallung mit einer Heilerlaubnis bedarf. An dieser Stelle wird insbesondere darauf hingewiesen, dass es dem Klienten/ der Klientin ohne ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung seitens Herrn Felix Klinkhart nicht gestattet ist, Audioaufnahmen, welche im Rahmen des Hypnosecoachings zur unabhängigen Vertiefung der erwünschten Wirkung in Form einer Mediendatei oder in einer anderen Form überlassen werden in irgendeiner Form an dritte weiterzugeben oder weiterzuverbreiten. Insbesondere dürfen solche Inhalte unter keinen Umständen im Internet allgemein oder begrenzt zugänglich gemacht werden.
§ 8 Vergütung, Fälligkeit
8.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.
8.2 Die Bezahlung kann per Überweisung erfolgen und wird innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf die in der Rechnung angegeben Kontoverbindung fällig.
8.3 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Hypnosesitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.
8.4 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient/die Klientin bis spätestens zwei Tage vor Termin der Hypnosesitzung diese absagt oder verlegt.
8.5 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen vom Hypnotiseur nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt bzw. ein Ersatztermin garantiert, ein spezifischer Zeitraum dafür jedoch nicht.
§ 9 Datenschutz
9.1 Der Klient/die Klientin wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch den Hypnosecoach. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnosecoach, bzw. seine Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen.
9.2 Der Klient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Hypnosecoach gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung vom Hypnosecoach persönlich und seinen Angestellten verarbeitet werden dürfen.
9.3 Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
9.4 Eine Weitergabe der KlientInnendaten an Dritte findet nicht statt.
9.5 Der Klient erlaubt dem Hypnosecoach mit der Anfrage ausdrücklich die Kontaktaufnahme per Telefon/E Mail/ Messenger etc. (Zwecks Beratung, Qualitätskontrolle, Follow up). Diese Erlaubnis gilt ebenfalls auch unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.
9.6 Im Übrigen gelten die auf der Website unter https://www.hypnose-felixklinkhart.de/datenschutz einsehbaren Datenschutzbestimmungen
§ 10 Dokumentation
10.1 Der Hypnosecoach dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder ggf. nach Vereinbarung und beiderseitigem Einverständnis auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es die Begleitung fortlaufend über mehrere Sitzungen bestmöglich zu gestalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und Hypnosecoachs verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden. Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.
10.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.
10.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
§ 11 Widerrufsrecht
11.1 Der Klient/die Klientin hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt zur Gänze, sollte die Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistung bereits ganz oder teilweise erfolgt sein. Das Widerrufsrecht erlischt ebenfalls zur Gänze, wenn die gänzliche oder teilweise Inanspruchname der Dienstleistung innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustandekommen des Vertrags bereits erfolgt sein sollte. Die Vertragsparteien erklären sich wechselseitig mit dieser Regelung einverstanden.
11.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist. Diese Frist ist jedoch unerheblich, wenn die gänzliche oder teilweise Inanspruchname der Dienstleistung innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustandekommen des Vertrags bereits erfolgt sein sollte. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht nach erfolgter gänzlicher oder teilweise Inanspruchname der Dienstleistung zur Gänze. Zur Wahrung der Widerrufsfrist, sollte sie erheblich sein, reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Klient den Hypnosecoach mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
11.4 Wird der Vertrag widerrufen, wird der Hypnosecoach dem Klienten/der Klientin unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
12.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
12.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Leipzig vereinbart.
12.4 Mündliche Nebenabreden gelten nicht, abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
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